Ich hatte schon einmal Brustkrebs. Kann ich trotzdem am Screening teilnehmen?Sollten Sie auf Grund einer Brustkrebserkrankung noch in ärztlicher Behandlung sein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Screening-Programm.
Sie haben jedoch innerhalb der regulären ärztlichen Versorgung Anspruch auf Leistungen, unter anderem auch eine Mammographie.
Nach Ablauf von fünf Jahren erhalten Sie erneut Einladungen. Die Zentrale Stelle veranlasst das. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Stelle oder senden Sie das der Einladung beigelegte Rücksendekärtchen ausgefüllt zurück
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