Ich hatte schon einmal Brustkrebs. Kann ich trotzdem am Screening teilnehmen?

Sollten Sie auf Grund einer Brustkrebserkrankung noch in ärztlicher Behandlung sein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Screening-Programm.

Sie haben jedoch innerhalb der regulären ärztlichen Versorgung Anspruch auf Leistungen, unter anderem auch eine Mammographie.

Nach Ablauf von fünf Jahren erhalten Sie erneut Einladungen. Die Zentrale Stelle veranlasst das. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Stelle oder senden Sie das der Einladung beigelegte Rücksendekärtchen ausgefüllt zurück

Brustkrebsvorsorge: das Mammographie-Screening-Programm  
Welche Frauen können am Screening teilnehmen? 
Wie läuft das Mammographie-Screening ab? 
Werden die Kosten übernommen? 
Muss ich am Mammographie-Screening teilnehmen? 
Der in der Einladung genannte Untersuchungstermin passt mir nicht. 
Meine Nachbarin hat eine Einladung bekommen, warum ich noch nicht? 
Ich hatte kürzlich schon eine Mammographie. 
Kann ich auch mit Brustimplantaten am Screening teilnehmen? 
Ich hatte schon einmal Brustkrebs. Kann ich trotzdem am Screening teilnehmen? 
Welche Ärzte nehmen am Mammographie-Screening teil? 
Kann ich auch bei anderen Screening-Einheiten teilnehmen? 
Wie hoch ist die Strahlenbelastung? 
Wie kann ich mich über das Mammographie-Screening noch informieren?