Allgemeines über das Röntgen

Die Röntgenuntersuchung, von Wilhelm Konrad Röntgen 1895 entdeckt und nach ihm benannt, ist die älteste Methode, Bilder aus dem Inneren des menschlichen Körpers zu erzeugen. 

In der Röntgenröhre werden elektromagnetische Wellen - die Röntgenstrahlen - erzeugt. Röntgenstrahlen haben die Eigenschaft, Gewebe (Haut, Muskeln, Knochen)  zu durchdringen, wobei sie je nach Dichte des Gewebes unterschiedlich absorbiert werden. Weiches Gewebe absorbiert die Strahlen nur in geringem Maß, hartes Gewebe, wie Knochen oder Zähne, schwächen die Strahlung stärker ab. Die aus dem Körper als Schwächungsprofil austretenden Strahlen erzeugen dann auf dem Röntgenfilm ein zweidimensionales Bild.

Die Röntgenuntersuchung ist eine Standardmethode zur Diagnose unterschiedlichster Erkrankungen (z.B. der Lunge) oder Verletzungen (z.B. Knochenbruch).

Die gängigsten Röntgenuntersuchungen sind:

  • Thorax-Übersichtsaufnahme:
    Hier wird der Brustkorb (Thorax) mit Zwerchfell, Lungen, Herz und Skelett dargestellt. Auf dem Röntgenbild kann der Arzt eine Lungenentzündung, Tumorerkrankung der Lunge oder eine Herzvergrößerung erkennen.
  • Abdomen-Übersichtsaufnahme:
    Sie bildet die Bauchregion (Abdomen) ab. Auf dem Röntgenbild kann der Arzt Verkalkungen, Tumoren oder Zysten erkennen.
  • Röntgenuntersuchung des Skeletts:
    Hier kann der Arzt Abnutzungserscheinungen, Osteoporose, Knochenbrüche, Gelenkveränderungen und Tumorerkrankungen diagnostizieren.

In hoher Dosis sind Röntgenstrahlen gesundheitsschädlich.

Aufgrund der Entwicklung moderner Geräte in den letzten 100 Jahren konnte die Strahlenbelastung jedoch stetig vermindert werden. Die Qualität unserer Röntgengeräte wird unter hohen gesetzlichen Auflagen regelmäßig überprüft. Die Röntgenuntersuchungen selbst sind nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung sehr streng geregelt.  

Alle von uns angebotenen Röntgenuntersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie einen gültigen Überweisungsschein vorliegen. Falls die Untersuchung privat veranlasst wird (z.B. Visumbestimmungen), rechnen wir sie als Individuelle Gesundheitsleistung mit Ihnen ab.

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