Landeskrebsregister: ein Ein-Euro-Job für Ärzte?

Ab sofort sind alle Ärzte verpflichtet, Krebserkrankungen und Krebsbehandlungen an das Landeskrebsregister zu melden

(P. Köhler) Im Gegensatz zu den "klinischen Krebsregistern", die jedes Tumorzentrum seit langem führt, um seine Behandlungsergebnisse zu überwachen, sollen epidemiologische Krebsregister (ECR) die Tumorerkrankungen flächendeckend erfassen und zu wissenschaftlichen und politischen Zwecken aggregieren. Für die Allgemeinheit sind ECR sehr interessant, man kann z.B. die Krebsrate verschiedener Landkreise miteinander vergleichen (http://www.gekid.de/).

Allerdings haben die einzelnen Krebskranken von den Meldungen beim ECR keinen Nutzen. Die Ärzte und Krankenhäuser, die melden sollen, in der Regel auch nicht, deshalb gestaltet sich die Einführung in Deutschland sehr zögerlich. Bisher hatten nur die ehemalige DDR (seit 1953) und das Saarland (seit 1967) echte, also einigermaßen flächendeckende ECR. Alle Informationen, die Deutschland als Ganzes betreffen, werden in irgendeiner Form hochgerechnet, z.B. indem man vereinfacht gesagt das Saarland mit 80 multipliziert. Im internationalen Vergleich ist das natürlich schwach, und umso peinlicher, als immerhin das erste Krebsregister der Welt in Deutschland gegründet worden ist (Hamburg 1926).

Noch unter Minister Seehofer wurde 1994 das deutsche Krebsregistergesetz verabschiedet (ausgelaufen 1999), in dem den Ländern aufgetragen wurde, ECR zu bilden. Es entstanden dann überall Landeskrebsregistergesetze, die Meldepflichten, Datenschutzregelungen, Aufgaben der Register und so weiter definieren. Einige Länder waren auch erfolgreich, andere weniger, je nach den eingesetzten Ressourcen. Nachdem es nicht so richtig weiterging (Baden-Württemberg löste sein angefangenes ECR 2003 sogar auf), ließ Ministerin Schmidt 2009 ein neues Gesetz, das Bundeskrebsregisterdatengesetz im Bundestag und -rat verabschieden. Alle Länder sollen innerhalb von fünf Jahren flächendeckend ihre Krebserkrankungen erfassen. Das Robert-Koch-Institut hat die Aufgabe, das zu koordinieren und die Daten der Länder national zusammenzufassen.

Der Datenschutz soll sichergestellt sein, indem alle Meldungen in einer sogenannten Vertrauensstelle pseudonymisiert und erst dann zur Speicherung an das jeweilige Register gegeben werden. Man hat den Eindruck, dass die Regierungen nun stärker hinter der Sache stehen. Baden-Württemberg hat sein Landeskrebsregistergesetz schon 2006 erneuert und eine dezidierte Meldepflicht für alle Ärzte und Zahnärzte erlassen, die schubweise, zuletzt für die niedergelassenen Ärzte am 1.10.11 in Kraft getreten ist.

Allerdings sind die Aufwandsentschädigungen derart niedrig, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass viele Kollegen sich motivieren lassen, da freudig mitzuarbeiten: Es gibt 1-2 Euro pro Meldung. Dafür muss ein Internet-Fragebogen ausgefüllt werden, der ziemlich lang ist. In Papierform hat der onkologische Basisdatensatz glatt 11 Seiten (http://www.tumorzentren.de/tl_files/dokumente/adt_basis.pdf) - das korrekt und vollständig auszufüllen wird schon 20 min dauern. Man könnte die Meldedatensätze zwar auch aus bestehenden Datenbanken extrahieren, etwa der elektronischen Patientenkartei, aber die dafür anzuschaffenden Interfaces und geschützten Übertragungswege werden sicher Kosten im vierstelligen Bereich ausmachen. Gegenwärtig bietet auch keiner der Hersteller von Praxissoftware solch ein Modul an.

Unter den Niedergelassenen ist deshalb eine gewisse Aufregung entstanden, nachdem uns die Kammer mit knappem Rundschreiben auf die seit Oktober bestehende Meldepflicht hingewiesen hat. Ein Kollege schrieb durchaus nachvollziehbar vom zwangsweisen "Ein-Euro-Job" und kündigte Widerstand an.

Sicher ist, dass die Register "ihre" Ärzte irgendwann mit mehr oder weniger Druck zum Melden bringen werden (im Gesetz werden fürs Nichtmelden Bussgelder bis 25 T€ angedroht). Andererseits ist die Meldergruppe ("alle Ärzte und Zahnärzte") in der Praxis unklar. Soll wirklich jeder Hausarzt, Frauenarzt, Urologe usw. ECR-Meldungen verfassen? Einerseits sollen die Meldungen ja möglichst umfassend sein, also auch Histologien, Staginguntersuchungen etc. erfassen - die der Hausarzt, der die erste Diagnose gestellt hat, noch gar nicht kennen kann - andererseits kann man sich darauf verlassen, dass spätestens im regionalen Tumorzentrum die dafür bezahlten, spezialisierten Mitarbeiter eine qualifizierte Meldung erstellen werden. Unnütze Doppel- und Mehrfachmeldungen werden kaum erwünscht sein.

Ich gehe eher davon aus, dass es nur dann Ärger geben wird, wenn die epidemiologisch notwendige Erfassungsquote von 90% nicht erreicht wird. D.h. es sind in Baden-Württemberg ca. 50.000 Diagnosemeldungen und vielleicht 200.000 Behandlungsmeldungen zu liefern. Bisher sind die Informationen auf http://www.krebsregister-bw.de/ jedenfalls noch nicht drohend gehalten, eher von der Hoffnung auf freiwillige Mitarbeit der Ärzte getragen. Es wird viel davon abhängen, dass die ECR ihre Daten nicht nur nach Berlin, sondern auch zeitnah und informativ an die "Behandlungsfront" zurückmelden.








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