Deshalb untersuchen wir Träger von Herzschrittmachern und ähnlicher Geräte (implantierte Defibrillatoren, Medikamentenpumpen, Cochleaimplantate…) grundsätzlich nicht mit der Kernspintomographie. Das gilt für alle Indikationen, z.B. auch für Untersuchungen der Gelenke. In der Regel gibt es Ausweichmöglichkeiten, z.B. Computertomographie oder Ultraschall.

Ein aktueller Artikel im Deutschen Ärzteblatt beschreibt den gegenwärtigen Wissensstand:

Nur in Einzelfällen sind Untersuchungen unter umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen, in dafür eingerichteten kardiologischen Zentren und Universitätskliniken möglich.

Auch spezielle „MR-zugelassene“ Schrittmacher, die seit einigen Jahren hergestellt werden, sind nicht völlig ungefährdet und müssen vor und sofort nach der Untersuchung vom Fachmann überprüft werden.

Wenn Sie also einen Herzschrittmacher oder ein anderes implantiertes elektronisches Gerät tragen und zur Kernspintomographie (Magnetresonanztomographie, MR) überwiesen worden sind, sprechen Sie bitte ihren Arzt deswegen an.