Brauche ich eine Überweisung oder kann ich nur mit der Versichertenkarte kommen?

Wir dürfen Leistungen aus dem kassenärztlichen Bereich nur auf Überweisung von niedergelassenen oder ermächtigten Kollegen erbringen. Somit reicht die Vorlage der Versichertenkarte nicht aus.

Nur für das Mammographiescreening ist keine Überweisung erforderlich.

Achtung: Die Überweisung muss für das Quartal (= Dreimonatszeitraum, z.B. 1.Okt - 31.Dez) ausgestellt sein, in dem Ihre Untersuchung stattfindet! Seit 2011 dürfen wir Überweisungen aus dem Vorquartal nicht mehr ausführen.

Privatpatienten dürfen auch ohne Überweisung untersucht bzw. behandelt werden, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt.

Letzte Änderung:22.12.2011