Werden die Kosten übernommen?

Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland tragen seit 2001 die Kosten der Untersuchungen im Rahmen des Mammographie-Screenings als Regelleistung (außer Fahrtkosten). Es ist keine Überweisung durch den Hausarzt oder Frauenarzt notwendig. Sie müssen keine Zuzahlung oder Praxisgebühr entrichten (Quelle: Zentrale Stelle, Baden-Baden).

Privatversicherten Frauen werden die Kosten gemäß § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen vom Versicherer erstattet. Eventuell müssen Sie vereinbarte Selbstbehalte oder Auswirkungen auf eine mögliche Beitragsrückerstattung berücksichtigen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V., www.pkv.de).

Letzte Änderung:15.12.2011