Nach der Entlassung

Aufgrund strahlenschutzrechtlicher Bestimmungen können wir Sie erst entlassen, wenn ein festgelegter Strahlengrenzwert erreicht ist. Diesen messen wir nochmals am Tag der Entlassung. Danach können Sie ohne Einschränkungen nach Hause.

Auch für Kinder in Ihrer Umgebung stellt die noch vorhandene Reststrahlung keine Gefahr mehr dar. Obwohl es der Gesetzgeber nicht vorschreibt, würden wir allerdings empfehlen, den Kontakt zu Schwangeren und Kleinkindern in der ersten Woche nach Entlassung zu vermeiden.

Falls Sie innerhalb der ersten Woche nach der Radioiodtherapie das Ausland besuchen oder eine Flugreise planen, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über die durchgeführte Behandlung.

Die auf Station getragene Wäsche waschen Sie bitte einmal separat. Dabei kommt es nicht auf Temperatur an, sondern auf die Wassermenge; lieber bei 30°, aber dafür mit Vorwäsche!

Letzte Änderung:23.12.2011