15.12.2011

Allgemeines zur Strahlentherapie

Frau Peters, Frau Dr. Liebig, Herr Dr. Köhler im Strahlentherapieraum
Frau Peters, Frau Dr. Liebig, Herr Dr. Köhler im Strahlentherapieraum

Unter Strahlentherapie versteht man die Behandlung mit Röntgenbremsstrahlen vor allem bei Tumorpatienten.

Röntgenstrahlen sind kurzwellige, elektromagnetische Wellen, die vor mehr als 100 Jahren von Wilhelm Conrad Röntgen entdeckt wurden. Schon bald nach ihrer Entdeckung erkannte man nicht nur den diagnostischen Nutzen der Strahlen, sondern auch deren therapeutische Wirkung.

Die Strahlentherapie ist neben der Operation und der Chemotherapie, also der medikamentösen Behandlung, die dritte Behandlungsform zur Krebsbekämpfung. Während in manchen Fällen die Strahlentherapie allein ausreichend ist, erzielt in anderen Fällen die Kombination von zwei oder drei Behandlungsformen den grösseren Erfolg. In der interdisziplinären Tumorkonferenz wird die Behandlungsmodalität für jeden einzelnen Patienten mit den Kollegen gemeinsam diskutiert, festgelegt und dokumentiert.  

Mit unseren modernen Linearbeschleunigern können wir heute verschiedene Arten von Strahlen mit sehr hoher Energie zu erzeugen, die auch die in der Tiefe des Körpers gelegene Tumoren erreichen. Das schont Nachbarorgane und die Hautoberfläche. Mit der rasanten Entwicklung bildgebender Verfahren wie der Computer- und der Kernspintomographie können wir zudem eine sehr präzise Behandlungsplanung vornehmen. In manchen Fällen wird die Strahlenquelle sogar tumornah in den Körper eingebracht.

Wie wirkt die Strahlentherapie auf den Tumor?

Radioaktive Strahlung ist eine "Wachstumsbremse" für das Tumorgewebe. Ziel der Strahlentherapie ist es, die Teilung der Tumorzellen und damit das Tumorwachstum zu verhindern bzw. die Tumorzellen absterben zu lassen.

Tumoren entstehen durch die unkontrollierte Teilung von veränderten Zellen. Die Strahlung verändert die Struktur der im Zellkern enthaltenen DNS derart, dass die Zelle ihre Fähigkeit zur Teilung verliert und schließlich abstirbt. Das zelleigene Reparatursystem ist in Tumorzellen sehr viel schwächer ausgeprägt als in gesunden Zellen, so dass die Bestrahlung auf das Tumorgewebe eine größere Wirkung hat als auf das angrenzende gesunde Gewebe. Während sich die intakten Zellen allmählich wieder regenerieren, werden die erkrankten Zellen im Laufe der Behandlung immer mehr geschwächt und schließlich zerstört. Diese biologische Grundlage macht die Strahlentherapie erst möglich.

Die erforderliche Strahlendosis ist individuell verschieden. Sie wird für jeden Patienten genau berechnet und liegt meist zwischen 40 und 70 Gray (Gray ist die Maßeinheit für die Strahlendosis). Abhängig von verschiedenen weiteren individuellen Faktoren wird diese Dosis auf eine bestimmte Anzahl von Bestrahlungssitzungen verteilt. Diese Verteilung der Strahlenmenge nennt man Fraktionierung. Dabei gilt die Faustregel: je größer die Anzahl der Einzelbestrahlungen, desto besser die Verträglichkeit der Strahlenbehandlung.

Mit der Strahlentherapie können wir eine Reihe von bösartigen Erkrankungen heilen. Für andere Tumore ist die Operation die bessere Variante. Eine chirurgische Behandlung ist nicht immer möglich. Beispielsweise kann die Tumorgröße oder die Lage des Tumors Grund sein, dass eine Operation nicht angezeigt ist, um lebenswichtige Strukturen nicht zu verletzen.

Heute kann die Strahlentherapie eine mit Organverlust verbundene Operation oftmals vermeiden. Beispielsweise ist bei Brustkrebs eine Brustamputation wie in früheren Jahren heute meistens nicht mehr notwendig. Bei Kehlkopfkrebs kann mit der Strahlentherapie der Kehlkopf und damit die Stimme erhalten werden. Beim Prostatakarzinom ist eine Radikaloperation meist mit einem Verlust der Potenz verbunden. Mit der Strahlentherapie kann sie aber  ohne Reduktion der Heilungschancen meist erhalten werden.

Alle von uns angebotenen Strahlentherapien sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

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