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Dürfen Herzschrittmacher in den Kernspintomographen?

Statistisch wird jeder zweite Träger eines Herzschrittmachers irgendwann in die Kernspintomographie geschickt. Dabei kann es aber durch Induktion von Strömen in den Elektroden zu Wärmeschäden der Herzinnenwand kommen, oder durch elektromagnetische Interferenz zu Funktionsstörungen und Defekten des implantierten Geräts.

Deshalb untersuchen wir Träger von Herzschrittmachern und ähnlicher Geräte (implantierte Defibrillatoren, Medikamentenpumpen, Cochleaimplantate...) grundsätzlich nicht mit der Kernspintomographie. Das gilt für alle Indikationen, z.B. auch für Untersuchungen der Gelenke. In der Regel gibt es Ausweichmöglichkeiten, z.B. Computertomographie, Ultraschall oder Szintigraphie.

Ein aktueller Artikel im Deutschen Ärzteblatt beschreibt den gegenwärtigen Wissensstand:

Nur in Einzelfällen sind Untersuchungen unter umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen, in dafür eingerichteten kardiologischen Zentren und Universitätskliniken möglich.

Auch spezielle "MR-zugelassene" Schrittmacher, die seit einigen Jahren hergestellt werden, sind nicht völlig ungefährdet und müssen vor und sofort nach der Untersuchung vom Fachmann überprüft werden.

Wenn Sie also einen Herzschrittmacher oder ein anderes implantiertes elektronisches Gerät tragen und zur Kernspintomographie (Magnetresonanztomographie, MR) überwiesen worden sind, sprechen Sie bitte ihren Arzt deswegen an.








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