Wie läuft die Ultraschalluntersuchung ab?

Die Ultraschallwellen werden in einem sogenannten „Schallkopf“ erzeugt, welcher an der zu untersuchenden Körperregion auf die Hautoberfläche aufgesetzt wird.

Zuvor wird ein wenig Kontaktgel auf die Hautoberfläche aufgetragen, um einen Luftabschluss bei der Schallwellenübertragung zu erzielen. Dann wird der Schallkopf langsam über die Hautoberfläche geführt.

Die Ultraschalluntersuchung ist vollkommen schmerzfrei und hat keine Nebenwirkungen. Sie dauert in der Regel zwischen 5 und 15 Minuten.

Was ist bei der Ultraschalluntersuchung zu beachten?

Für die Ultraschalluntersuchung ist keine spezielle Vorbereitung erforderlich.
Bei einer Untersuchung des Bauchraumes sollten Sie aber möglichst morgens nüchtern sein – also nichts essen, trinken oder rauchen.

Wenn Sie Bilder oder Befunde von zurückliegenden Untersuchungen (z.B. Vor-Sonografie, CT, Röntgen) haben, bringen Sie diese bitte mit. Sie könnten für die Auswertung und vergleichende Beurteilung hilfreich sein.

Wie funktioniert die Ultraschalluntersuchung?

Bei der Ultraschalluntersuchung (Sonografie) wird das Körperinnere unter Anwendung von unschädlichen Schallwellen abgebildet.

Ähnlich wie bei einem Echolot werden die Schallwellen mit einer hohen, für das menschliche Ohr nicht hörbaren Frequenz (1-15 MHz) in den Körper gesendet. Die untersuchten Organe reflektieren den Schall und werfen ein Echo zurück. Das Ultraschallgerät nimmt dieses Echo auf und wandelt die Messdaten in ein zweidimensionales Bild, das zeitgenau auf dem Bildschirm erscheint.

Mit dem Ultraschall können innere Organe (z.B. Leber, Milz, Nieren), Blutgefäße (z.B. Halsschlagader, Venen) oder Muskel-/Sehnenrisse dargestellt werden. Ein weiteres Einsatzgebiet des Ultraschall ist die Geburtskontrolle sowie die Klärung von Brustveränderungen als Ergänzung zur Mammographie. Krebsverdächtige Veränderungen der Schilddrüse oder der Lymphknoten können mit dem Ultraschall ebenfalls festgestellt werden.

Wir bieten ein breites Spektrum an Ultraschalluntersuchungen an, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Nur einige Spezialuntersuchungen (z.B. Darstellung der kindlichen Hüfte, der Blutgefäße im Schädelinneren, oder der Beinarterien) müssen durch Spezialisten anderer Praxen durchgeführt werden.

Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2024