Husten und Schnupfen gehören zu den häufigsten Symptomen gegen Ende des Winters. Meist sind es einfache „grippale“ Virusinfekte. Doch kann es sich auch um gefährlichere Keime wie die echte Grippe (Influenza), oder Tuberkulose handeln.

Wir im Gesundheitswesen wissen das und verhalten uns entsprechend. Die einschlägigen Leitlinien geben klare Empfehlungen, die sicherstellen, dass weder die Praxismitarbeiter noch die anderen Patienten einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt werden.

Hygiene

Über die Standardhygiene hinaus ist zu beachten:

  • Hustende Patienten werden zu Beginn oder am Ende der Sprechstunde einbestellt,
  • warten möglichst kurz und von anderen Patienten getrennt,
  • beachten die Hustenetikette und tragen einen Einmal-Mundschutz, der ihnen bei Eintreffen ausgehändigt wird.
  • Das Personal muss nur bei infektionsgefährdenden Maßnahmen (s.u., z.B. Absaugen) Atemschutz nach DIN  EN 149, Schutzhandschuhe und -kittel tragen.
  • Kontaminierte Flächen sind desinfizierend zu reinigen.

Tbc-Kontakt

Tuberkulose wird oft verzögert diagnostiziert, denn mit dieser Erkrankung haben viele Gesundheitseinrichtungen heute kaum noch Erfahrung.  In den letzten Monaten ist die Tbc durch Zuzug von Migranten aus den verbliebenen Endemiegebieten etwas häufiger geworden. Der Anstieg ist nicht dramatisch. Gelegentlich entsteht trotzdem die Situation, dass Mitarbeiter im Nachhinein bemerken, dass sie ohne die o.g. Schutzmaßnahmen Kontakt zu einem/einer Tuberkulosekranken hatten.

Dafür gibt es folgende Empfehlungen:

Ansteckungsgefahr geht nur von offener Lungentuberkulose aus. „Offen“ bedeutet: lebende Bakterien sind im Sputum. Deren Übertragung erfolgt über Tröpfchen, die der Kranke in die Raumluft aushustet. Patienten, die nicht husten, sind praktisch nicht ansteckend. Auch 3 Wochen nach Beginn der wirksamen Behandlung sind die Patienten nicht länger ansteckend. Geschlossene, abgekapselte Tuberkuloseherde (z.B. in der Wirbelsäule) sind für die Kontaktpersonen ungefährlich.

Damit eine Übertragung stattfinden kann, ist in aller Regel eine längere Exposition in einem ungenügend gelüfteten Raum notwendig. Für ein nennenswertes Ansteckungsrisiko müssen Gesunde kumulativ (= zusammengezählt) mindestens 8 Stunden Kontakt zum Kranken in geschlossenen Räumen haben. Das betrifft also vor allem Menschen, die den Patienten pflegen, oder mit ihm im gleichen Haushalt leben. Kurze, alltägliche Kontakte sind ungefährlich, mit der Ausnahme von bestimmten medizinischen Tätigkeiten an den Atemwegen, z.B. Bronchoskopie, Intubation, Absaugen. Auch Personen mit Abwehrschwäche, z.B. Diabetiker, sind stärker gefährdet.

Falls eine Ansteckung mit Tuberkulose nach diesen Kriterien möglich scheint,

  • sollte der/die betroffene MitarbeiterIn einem Betriebsarzt vorgestellt werden. Betriebe ohne eigenen Betriebsarzt sollten eine anlassbezogene Angebotsvorsorge gemäß ArbMedVV Anhang Teil 2 beauftragen, deren Kosten der Arbeitgeber trägt. Der  Betriebsarzt berät und legt ggf. weitere Maßnahmen fest.
  • Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise eine Blutuntersuchung (Interferon-Gamma-Test) 2-8 Wochen nach der Exposition (Latenzzeit der Infektion!), und wenn dieser Test positiv ausfällt, eine Röntgenaufnahme p.a. drei Monate später.
  • Eine Meldung beim Durchgangsarzt (D-Arzt, in der Regel ein Unfallchirurg) dient vor allem der Dokumentation, für den Fall, daß später Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden.
  • Nur wenn tatsächlich eine behandlungsbedürftige Tuberkulose festgestellt wird, ist sie nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Bei beruflicher Infektion sollte auch die Verdachtsanzeige einer Berufskrankheit erfolgen.

Die Impfung gegen Tuberkulose wird von der WHO, und in Deutschland von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut seit 1998 nicht mehr empfohlen (Gründe: günstige epidemiologische Situation, Impfschutz nur etwa 50% , Nebenwirkungen des BCG-Impfstoffes). In Deutschland ist kein Impfstoff mehr zugelassen.