Wenn Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind: Bitte denken Sie daran, zu jedem Besuch Ihre Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und den Überweisungsschein mitzubringen!

Mitunter erhält die Praxis beim Einlesen die Meldung „Karte ungültig“. Dann wird die Karte automatisch gesperrt. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, haben Sie eventuell eine alte Versichertenkarte vorgelegt. Bitte denken Sie deshalb stets daran, Ihre aktuelle Gesundheitskarte mitzubringen. Alte Karten sollten Sie vernichten, sobald Sie eine neue erhalten haben.

Sollten Sie keine elektronische Gesundheitskarte haben, oder Ihre Karte defekt sein, dann nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. In dringlichen Fällen können wir Sie trotzdem behandeln. Innerhalb von zehn Tagen müssen Sie die gültige Karte nachreichen oder die Behandlung privat bezahlen.

Bürger anderer EU-Staaten benötigen die EHIC und den Überweisungsschein.

Zuletzt bearbeitet: 16. April 2024