Wie läuft das Mammographie-Screening ab?

Mit dem Einladungsschreiben zur Brustkrebsvorsorgeuntersuchung erhalten Sie einen Termin.

In unserer Praxis werden Sie dann von unserer Mitarbeiterin empfangen, die mit Ihnen den in der Einladung beiliegenden Fragebogen bespricht. Vor der Mammographie werden Sie über die Röntgenuntersuchung aufgeklärt und haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Anschließend wird die Mammographie-Aufnahme durchgeführt. Die Untersuchung selbst dauert nur ca. 10 Minuten.

Die Mammographie-Aufnahmen werden von zwei qualifizierten Ärzten separat angesehen und beurteilt. Findet einer der beiden Ärzte eine Auffälligkeit, besprechen sie das bei der wöchentlichen Konferenz in Tuttlingen mit der programmverantwortlichen Ärztin. Sie erhalten das Resultat schriftlich in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach der Mammographie zugesendet.

Wenn die Ärzte bei der Konferenz eine Abklärung des Befundes empfehlen, verlangen die europaweit gültigen Richtlinien, dass die projektverantwortlichen Ärzte die weiteren Untersuchungen, z.B. Ultraschall, persönlich vornehmen. Es wird dann unumgänglich, dass Sie das regionale Screeningzentrum in Tuttlingen einmal persönlich besuchen. Das Zentrum wird Sie gegebenenfalls schriftlich oder telefonisch einladen.

Welche Frauen können am Screening teilnehmen?

Das Mammographie-Screening zur Brustkrebsvorsorge wird allen Frauen zwischen dem 50. und dem 70. Geburtstag empfohlen. Für diese Altersgruppe ist der Nutzen einer Mammographie zur Brustkrebsvorsorge wissenschaftlich ausreichend nachgewiesen.

Die Zentrale Stelle für Baden-Württemberg lädt Sie zur Brustkrebsvorsorgeuntersuchung automatisch ein. Sie erhält die Adressen der anspruchsberechtigten Frauen vom amtlichen Melderegister. Die Lieferung dieser Daten ist datenschutzrechtlich abgesichert.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland tragen seit 2001 die Kosten der Untersuchungen im Rahmen des Mammographie-Screenings als Regelleistung (außer Fahrtkosten). Es ist keine Überweisung durch den Hausarzt oder Frauenarzt notwendig. Sie müssen keine Zuzahlung oder Praxisgebühr entrichten (Quelle: Zentrale Stelle, Baden-Baden).

Privatversicherten Frauen werden die Kosten gemäß § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen vom Versicherer erstattet. Eventuell müssen Sie vereinbarte Selbstbehalte oder Auswirkungen auf eine mögliche Beitragsrückerstattung berücksichtigen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V., www.pkv.de).

Muss ich am Mammografie-Screening teilnehmen?

Nein, die Teilnahme am Mammographie-Screening ist freiwillig.

Wird eine Teilnahme nicht gewünscht, kann dies mittels der den Einladungsunterlagen beigefügten Postkarte der Zentralen Stelle mitgeteilt werden. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder teilnehmen wollen, müssen sie das wiederum der Zentralen Stelle mitteilen.

Kann ich einen anderen Termin bekommen?

Sie können telefonisch einen anderen Termin bei der Zentralen Stelle für Baden-Württenberg vereinbahren. Die Telefonnummer ist (07221) 9565-55. Unter der Internetadresse www.mammascreen-bw.de können Termine auch online vereinbart oder geändert werden

Meine Nachbarin hat eine Einladung bekommen, warum ich noch nicht?

Wenn Sie zu der angesprochenen Altersgruppe (zwischen 50 und 69 Jahren) gehören, werden Sie innerhalb von 2 Jahren eine Einladung zum Mammographie-Screening erhalten.

Die Einladungsschreiben werden jedoch nach einer bestimmten Systematik versandt (nach Postleitzahlen), so dass nicht alle Frauen gleichzeitig eingeladen werden können.

Ich hatte kürzlich schon eine Mammographie. Muss ich trotzdem zum Mammografie-Screening?

Die Einladung zum Mammographie-Screening richtet sich an Frauen, die während der letzten 12 Monate keine Mammographie gehabt haben. Eine vorangegangene Mammographie sollten Sie der Zentralen Stelle mitteilen. In diesem Fall wird die Einladung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.

Kann ich auch mit Brustimplantaten am Screening teilnehmen?

Ja. Bitte informieren sie ihren Arzt vor der Untersuchung über die Implantate.

Ich hatte schon einmal Brustkrebs. Kann ich trotzdem am Screening teilnehmen?

Sollten Sie auf Grund einer Brustkrebserkrankung noch in ärztlicher Behandlung sein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Screening-Programm. Sie haben jedoch innerhalb der regulären ärztlichen Versorgung Anspruch auf Leistungen, unter anderem auch eine Mammographie.

Nach Ablauf von fünf Jahren erhalten Sie erneut Einladungen. Die Zentrale Stelle veranlasst das. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Stelle oder senden Sie das der Einladung beigelegte Rücksendekärtchen ausgefüllt zurück

Welche Ärzte nehmen am Mammographie-Screening teil?

Nur qualifizierte Ärzte, die an speziellen Schulungen und Prüfungen für das Mammographie-Screening teilgenommen haben, dürfen diese Vorsorgeuntersuchung anbieten. Auch müssen die Röntgengeräte nachweislich auf neuestem Stand der Technik sein.

Im Mammographie-Screening ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den mammographierenden Ärzten, den befundenden Ärzten, aber auch mit den beteiligten Pathologen und Operateuren nötig. Alle zusammen bilden eine sog. „Mammographie-Screening-Einheit“. Die Mammographie-Screening-Ärzte treffen sich zu regelmäßigen Fallbesprechungen.

Kann ich zum Mammografie-Screening auch zu einer anderen Praxis gehen?

Ja, die freie Arztwahl bleibt erhalten. Sie können bei jedem anderen Arzt, der am Mammographie-Screening teilnimmt, die Mammographie-Aufnahme erstellen lassen. Die Terminänderung erfolgt über die Zentrale Stelle.

Zuletzt bearbeitet: 27. April 2024