Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen sie zur Untersuchung oder Behandlung bei uns eine gültige Überweisung.

Wenn Sie privat krankenversichert oder Selbstzahler sind, rechnen wir wie die meisten Praxen unsere Leistungen über eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) ab.

Für die Datenweitergabe an unsere PVS benötigen wir Ihre Zustimmung. Sie erhalten deshalb vor der Untersuchung ein Formular zur Unterschrift vorgelegt. Minderjährige Patienten (unter 18 Jahre) benötigen die Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils.

Sie können das Formular zur Datenweitergabe auch herunterladen und zuhause ausfüllen: PVS-Formular.

Die Abrechnungen richten sich nach der jeweils zutreffenden Gebührenordnung, in aller Regel ist dies die deutsche Gebührenordnung für Ärzte, die GOÄ.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer letzten Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die PVS.

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und eine Europäische Versicherungskarte (EHIC) besitzen, lesen Sie bitte diese Informationen.

Zuletzt bearbeitet: 21. September 2020