Deshalb untersuchen wir Träger von Herzschrittmachern, implantierten Kardiovertern/Defibrillatoren (ICD), Cochlea-Implantaten und ähnlichen Geräten nur nach einer individuellen Entscheidung mit der Kernspintomographie. Das gilt auch dann, wenn die untersuchte Körperregion nicht in Herznähe ist, z.B. auch für Untersuchungen der Gelenke.

In der Regel gibt es Ausweichmöglichkeiten, z.B. Computertomographie oder Ultraschall.

Viele moderne Geräte sind vom Hersteller für die Kernspintomographie unter bestimmten Bedingungen freigegeben. Die zugehörigen Papiere tragen den Hinweis MR Conditional („bedingt MR-tauglich“). Dabei werden in der Regel Obergrenzen für die Feldstärke des Scanners und die eingestrahlte Wärmeenergie festgelegt.

Wenn Ihr Hersteller das so bestätigt hat, und die Ausweichmöglichkeiten nicht ausreichen, können wir Sie untersuchen. Allerdings sind Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

  • Bei Cochleaimplantaten wird der Soundprozessor vor der Untersuchung abgelegt, dann der Kopf fest bandagiert, um eine Bewegung des implantierten Magneten zu verhindern. Wenn Sie ein Cochlea-Implantat tragen, geben Sie das bitte bei der Anmeldung an und legen Sie uns den Gerätepass vor.
  • Patienten mit Herzschrittmachern oder ICDs, die als „MR Conditional“ gekennzeichnet sind, können frühestens 6 Wochen nach der Implantation untersucht werden. Vor der Untersuchung muß Ihr Kardiologe den Schrittmacher in einen bestimmten Betriebsmodus schalten, in dem er nicht auf Störreize reagieren kann (Fachausdruck: asynchron, also V00, A00 oder D00). Nach der Untersuchung muss er ihn überprüfen und auf den normalen Betriebsmodus zurückstellen. Sie brauchen also zwei Termine bei Ihrem Kardiologen/Internisten unmittelbar vor und nach der Kernspintomographie! – Wenn Sie einen Schrittmacher/ICD mit der Bezeichung „MR Conditional“ tragen, besprechen Sie die Untersuchung vorher mit Ihrem Internisten und bitten ihn um Termine für die notwendigen Umprogrammierungen und Kontrollen.
  • Sogenannte Event-Recorder stellen keine Gefahr dar, jedoch könnte ihre Funktion beeinträchtigt werden. Fragen Sie Ihren Arzt, ob das Gerät noch benötigt wird.

Wenn Sie ein elektronisches Gerät ohne die Bezeichnung „MR-Conditional“ tragen, können wir Sie leider nicht bei uns untersuchen. Das Risiko einer Fehlfunktion ist gering, aber nicht zu vernachlässigen (vgl. Nazarian/Hansford 2017). Spezialisierte Krankenhäuser/Universitätskliniken sind manchmal mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu solchen Untersuchungen bereit.

Zuletzt bearbeitet: 19. April 2024